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AGB

(Stand August 2013)

 

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

Nachfolgend soll die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und dem Fotografen verbindlich geregelt werden, es sei denn, es werden ausdrücklich abweichende Vereinbarungen in Schriftform getroffen. Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.



1. Geltung
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2 Leistungen im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw).
1.3 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die Bildauffassung und Bildgestaltung ausdrücklich an.
1.4 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, so muss dieses in der Schriftform ab Kenntnis innerhalb von fünf Werktagen erfolgen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Weiterhin erlangen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkannt hat.
1.5 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung, auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen in Schriftform getroffen werden.


2. Auftragsproduktionen
2.1 Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen gegenüber dem Kunden anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 25 % zu erwarten ist.
2.2 Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat(z.B. infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen), so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2.3 Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
2.4 Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen mit ausgewählt.
2.5 Sind dem Fotografen, innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ablieferung der Aufnahmen, keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Bei einer Auftragserteilung an meine Person setzte ich voraus, dass der Auftraggeber dazu berechtigt ist.
2.6 Für spätere Farbdifferenzen gegenüber meiner Ablieferung hat der Kunde keine Berechtigung einer Reklamation.


3 Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
3.1 Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisch gespeichertes oder digital übermitteltes Bildmaterial.
3.2 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke (Urheberrechtsgesetz) handelt.
3.3 Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
3.4 Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
3.5 Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
3.6 Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie vereinbart zugegangen.


4. Nutzungsrechte
4.1 Der Kunde erwirbt grundsätzlich immer nur das einfache Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Ausdruckes in Papierform.
4.2 Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
4.3 Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welches der Kunde angegeben hat oder welches sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck auf dem Lieferschein oder der Rechnung, für den das Bildmaterial erstellt worden ist.
4.4 Der Fotograf ist berechtigt, dass bei ihm bestellte Bildmaterial zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Kunde gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG.
4.5 Jede über Ziffer 4.3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials.
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, BD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials dient.
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Abzügen beliebiger Art geeignet sind.
4.6 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
4.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
4.8 Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.


5. Haftung
5.1 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
5.2 Ersatzansprüche Dritter, die auf die Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
5.3 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.


6. Honorare
6.1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ein Honorar wird als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
6.2 Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.
6.3 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Fotostudio, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
6.4 Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen. Bei Aufträgen, die mit einer Reise verbunden sind verpflichtet sich der Auftraggeber einen dem Projekt angemessenen Honorarvorschuss, zur Deckung der Reisekosten, voraussichtlichen Auslagen und Spesen zu leisten.
6.5 Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
6.6 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen.
6.7 Storniert der Kunde den Auftrag, wird wie folgt das Ausfallhonorare berechnet:
- 20% des Gesamthonorars bei postalischem oder Online Eingang des Wiederrufs bis zu 6 Monaten (180 Tage) vor dem gebuchten Termin.
- 50% des Gesamthonorars bei postalischem oder Online Eingang des Wiederrufs bis zu 4 Monaten (120 Tage) vor dem gebuchten Termin.
- 80% des Gesamthonorars bei postalischem oder Online Eingang des Wiederrufs bis zu 30 Tage vor dem gebuchten Termin.
- 100% des Gesamthonorars bei postalischem oder Online Eingang des Wiederrufs bis zu 3 Tage vor dem gebuchten Termin.
Auch wenn noch keine Anzahlung vom Kunden geleistet wurde zählt ein Auftrag als erteilt, sobald eine schriftliche Bestätigung erfolgt ist. Kosten für Zusatzleistungen, wie z.B., Miete für Location, Honorar für Visagisten oder Models werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.


7. Rückgabe des Bildmaterials
7.1 Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der
Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
7.2 Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich unwiderruflich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
7.3 Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt wurde. Digitale Daten sind unwiderruflich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt wurden.
7.4 Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.


8. Vertragsstrafe, Schadensersatz
8.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.


9. Datenschutz
9.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


10. Allgemeines
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
10.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine dem ursprünglichen Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
10.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.

Fotograf Olaf Fingerle 56340 Osterspai/Deutschland